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Der Hörwurm

Am Hörspielwettbewerb ‚Der Hörwurm‘ können alle niedersächsischen Grundschulen teilnehmen, ebenso Horte, die Grundschülerinnen und Grundschüler nachmittags betreuen. Wichtig ist, dass die Gruppe aus Grundschülerinnen und Grundschülern besteht. Es soll ein Hörspiel von höchstens 10 Minuten Länge und eine kurze Projektbeschreibung eingereicht werden. Die Entscheidung, ob man auf eine bereits vorhandene Geschichte (Bitte auf Urheberrechte achten!) zurückgreift oder eine neue Geschichte entwickelt, steht frei. Wichtig ist, die Geschichte so in eine Folge von Hörszenen umzusetzen, dass ein Hörbild im Kopf entstehen kann.

Auch Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Hörspielproduktion im zweiten Halbjahr einer 4. Klasse sind, können am Wettbewerb teilnehmen, auch wenn sie dann bis zum Einsendeschluss bereits weiterführende Schulen besuchen.

Das fertige Hörspiel muss als Audiodatei in einem gängigen Audioformat eingereicht werden. Zu empfehlen sind die Formate „mp3“ oder „wav“. Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über den Upload-Link, der nach Absenden der Anmeldung erscheint. 

Einsendeschluss ist der 15. Januar 2024!

Für Rückfragen steht Herr Plasger gerne zur Verfügung:

Kontakt:
Uwe Plasger: plasger(at)nibis.de,
Tel: 0511/9896844