Am Hörspielwettbewerb Der Hörwurm können alle niedersächsischen Grundschulen teilnehmen, ebenso Horte, die Grundschülerinnen und Grundschüler nachmittags betreuen. Wichtig ist, dass die Gruppe aus Grundschülerinnen und Grundschülern besteht.
Eingereicht werden soll ein Hörspiel von höchstens 10 Minuten Länge und eine kurze Projektbeschreibung. Ein Formblatt für die Projektbeschreibung lässt sich herunterladen.