Safe the date: Think Tank zu KI-Agenten in der Schule der Zukunft

KI-Agenten gelten als nächste Entwicklungsstufe der Künstlichen Intelligenz. Da sie nicht nur auf Anfragen reagieren, sondern Aufgaben eigenständig planen, Informationen verarbeiten und digitale Werkzeuge nutzen, eröffnen sie für den Bildungsbereich Perspektiven, die über die Möglichkeiten aktueller Chatbots hinausgehen. Ein Think Tank des NLQ bietet am 01./02. Dezember 2026 eine Plattform, um konkrete Einsatzszenarien für die Schule der Zukunft zu entwickeln. 

Anmeldungen sind bis zum 06. Oktober 2026 über das Niedersächsische LernCenter (NLC) möglich.

Zielsetzung und Fokus

Im Zentrum der Veranstaltung steht die Erschließung künftiger pädagogischer Potenziale von KI-Agenten für Lernprozesse, Unterrichtsgestaltung und Schulorganisation. Ziel ist eine offene Sammlung und gemeinsame Konstruktion von Visionen. Um dies ohne unmittelbare Beschränkungen zu ermöglichen, werden aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. Datenschutzvorgaben) und derzeitige technische Hürden methodisch bewusst ausgeklammert.

Methodik

Der Think Tank ist konsequent dialogorientiert angelegt. Die Veranstaltung verzichtet auf klassische Vortragsformate und fokussiert sich auf die kollaborative Arbeit und den direkten fachlichen Austausch der Teilnehmenden bei der Szenarien-Entwicklung.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Die Veranstaltung richtet sich an Lehrkräfte und Bildungsexperten mit fundierten Vorkenntnissen.

Folgende Voraussetzungen sind für die Teilnahme erforderlich:

  • Ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise von Large Language Models (LLMs).
  • Erste praktische Erfahrungen im Umgang mit KI-Agenten.
  • Die Bereitschaft, vom gegenwärtigen administrativen und rechtlichen Status quo zu abstrahieren.

Wichtiger Hinweis: Es findet keine inhaltliche Einführung in die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz statt. Ein sicherer Umgang mit der Thematik wird vorausgesetzt, um unmittelbar in die fachliche Arbeit einsteigen zu können.

Organisatorisches
  • Kostenübernahme: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Veranstaltung werden übernommen.
  • Fahrtkosten: Die Abrechnung entstandener Reisekosten erfolgt durch die Teilnehmenden direkt über die jeweilige Schule bzw. Dienststelle.